Urlaubsgeld Nebenjob berechnen

So kannst Du deine Urlaubsvergütung / Urlaubsgeld berechnen egal ob Schüler, Student, Arbeitnehmer oder Aushilfe.

Jetzt schnell, flexibel und unkompliziert Geld mit abwechslungsreichen Nebenjobs verdienen? Du suchst eine neue berufliche Perspektive, die dich fordert und dir neue Möglichkeiten eröffnet? Gleichzeitig möchtest Du dein Taschengeld, Einkommen oder deinen Lohn nach Bedarf aufstocken, ohne dabei selbstständig nach Jobangeboten suchen und Bewerbungen schreiben zu müssen?

Dann bist Du bei Schiller-Eventpersonal genau richtig! Unser Unternehmen ist spezialisiert auf die Überlassung von Veranstaltungs- und Gastronomiepersonal und zeichnet sich durch eine umfassende Betreuung von Personal und Kunden aus. Wir bieten Dir zudem die Möglichkeit, eine Vielzahl an unterschiedlichen Unternehmen und Branchen im Rahmen deiner Beschäftigung bei uns kennenzulernen. Dadurch kannst Du wertvolle Kenntnisse und Berufserfahrungen in unterschiedlichen Bereichen sammeln. Weiterhin kannst du flexibel über deine Arbeitszeiten entscheiden und ersparst dir die aufwändige Suche nach passenden Jobangeboten.

Urlaubsgeld ist darüber hinaus eine hervorragende Möglichkeit, deinen Lohn bei Schiller-Eventpersonal unkompliziert und ohne Mehraufwand aufzustocken. Aber wann besteht der Anspruch auf Urlaub und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, seinen Mitarbeitern/innen Urlaubsgeld zu zahlen?

Deine Rechte als Arbeitnehmer/in bei der Urlaubsberechnung
Regelungen wie beispielsweise Arbeits- und Pausenzeiten, dem Kündigungsschutz oder einer Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sind als Zeitarbeitnehmer/in die gleichen, wie bei allen festangestellten Arbeitnehmer/innen. Somit hast Du ebenfalls Anspruch auf Urlaub.

Laut dem Bundesurlaubsgesetzt (§3 BurlG) beträgt der jährliche Mindesturlaub bei einer 6-Tage-Woche 24 Tage oder anteilig weniger, beispielsweise 20 Tage bei einer Arbeitswoche mit 5 Tagen. Den vollen Urlaubsanspruch erwirbt der Arbeitnehmer/ die Arbeitnehmerin erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses. Grundsätzlich muss dieser im laufenden Kalenderjahr gewährt und auch genommen werden, sonst droht ein Verfall. Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann noch offener Urlaub durch Geldleistung (Urlaubsabgeltung) ausbezahlt werden.

Allerdings ist der Arbeitgeber gesetzlich nicht dazu verpflichtet, den Mitarbeitern/innen Urlaubsgeld zu zahlen. Urlaubsgeld stellt eine freiwillige finanzielle Leistung des Arbeitsgebers dar, die zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt wird. Der Anspruch auf Urlaubsgeld besteht nur, wenn dieser im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt wurde. Dabei kann das Urlaubsgeld einerseits prozentual an den jeweiligen Monatslohn gekoppelt sein. Andererseits kann hierfür ein Festbetrag zwischen Arbeitsgeber und Arbeitnehmer/in vereinbart werden, der zumeist als Einmalzahlung zu einem bestimmten Zeitpunkt getätigt wird.