Zeitarbeit Arbeitnehmerüberlassung

Das Thema Zeitarbeit ist nicht nur wichtig und aktuell, sondern zumeist auch mit Sorgen, Vorurteilen und kontroversen Diskussionen behaftet. Dabei stehen negative Schlagzeilen über unseriöse Zeitarbeitsunternehmen häufig im Fokus der Diskussionen und verdecken so die Chancen, Möglichkeiten und Erfolge derjenigen Firmen, die aufrichtig und gewissenhaft arbeiten. Die Zeitarbeitsbranche hat erheblich dazu beigetragen, sinkende Arbeitslosenzahlen sowie eine positive wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland zu verzeichnen. Daher soll dieses Thema mit den aktuellsten Branchenentwicklungen im folgenden Beitrag differenzierter beleuchtet werden.

Buchen Sie jetzt Ihre Aushilfe egal ob Servicekraft, Küchenhilfe oder Stagehand bei Schiller-Eventpersonal

Zeitarbeit beziehungsweise Arbeitnehmerüberlassung bietet allen Unternehmen, die sowohl einen kurzfristigen, als auch einen mittel- oder langfristigen Bedarf an Arbeitskräften besitzen, eine hohe Flexibilität und dadurch eine entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Über 90 Prozent der Zeitarbeitsstellen sind reguläre sozialversicherungspflichtige Vollzeitstellen. Trotzdem wird die Tätigkeit in dieser Branche öffentlich als „atypisches Beschäftigungsverhältnis“ betitelt. Im deutschen Zeitarbeitsmodell besitzen die Zeitarbeitnehmer jedoch neben sämtlichen Arbeitnehmerrechten ebenfalls geregelte Arbeitsverträge, in denen ihr tariflich festgelegtes Gehalt, ihr Urlaubsanspruch, Kündigungsschutzbestimmungen sowie weitere Rechte und Konditionen festgehalten sind.

Mindestlohn in der Zeitarbeit

In der Zeitarbeitsbranche besteht seit einigen Jahren zudem ein branchenweit festgelegter Mindestlohn. Dieser ist am 1. Juni 2016 auf 9 Euro in Westdeutschland und 8,50 Euro in Ostdeutschland gestiegen. Für Arbeitnehmer höherer Entgeltgruppen wurde die Lohnuntergrenze ebenfalls angehoben. Zudem werden Zuschläge für Sonntags-, Nacht-, Feiertags- oder Mehrarbeit gezahlt. Darüber hinaus existieren Branchenzuschlags-Tarifverträge, durch die das Entgelt der Zeitarbeitnehmer dem der Stammbeschäftigten in fünf Stufen angeglichen wird. Die gestiegenen Tariflöhne wurden vom Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) als „überdurchschnittliche Entgeltanhebung in der Zeitarbeitsbranche“ betitelt und stellen eine erfreuliche Entwicklung für die Zeitarbeitnehmer dar.

Entwicklung der Branche

Eine weitere positive Entwicklung in der Zeitarbeitsbranche ist die Verabschiedung des „Gesetzentwurfs zur Bekämpfung von Missbrauch bei Zeitarbeit und Werkverträgen“ durch das Bundeskabinett am 1. Juni 2016. Dieser hat zur Folge, dass die Zeitarbeit zukünftig bei Kapazitätsengpässen die erforderliche Flexibilität bewahren kann. Gleichzeitig soll dem Verdrängen der Stammbelegschaft entgegengesteuert werden.

Kommentar verfassen